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Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld nach einvernehmlicher Beendigung des Dienstverhältnisses
Entscheidungsanmerkung zu 10 ObS 170/11i
In der oben genannten Entscheidung beschäftige sich der OGH erstmals mit § 24 KBGG. Konkret ging es um die Frage, ob im Fall einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses mit anschließendem Ausspruch eines individuellem Beschäftigungsverbots ein Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld besteht.
1. Sachverhalt
Die Dienstnehmerin vereinbarte am mit ihrem Dienstgeber die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zum . Bei Abschluss dieser Vereinbarung wusste sie noch nicht, dass sie schwanger war. Während des noch aufrechten Dienstverhältnisses ordnete der Amtsarzt am ein individuelles Beschäftigungsverbot an, wodurch sich die Dienstnehmerin ab diesem Zeitpunkt in Mutterschutz befand und Wochengeld bezog.
Aufgrund des ausgesprochenen Beschäftigungsverbots konnte die Wochengeldbezieherin ein neues Dienstverhältnis, welches am beginnen sollte, nicht antreten.
Im Anschluss an das Wochengeld beantragte die Klägerin ab das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld für ihren am geborenen Sohn bei der Salzburger Gebietskrankenkasse. Diese lehnte den Antrag allerdings mit Bescheid ab.
Die Klägerin erhob in der Folge gegen den Bescheid der Gebietskrankenkasse Klage beim ...