Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 2017, Seite 1222

EuGH besiegelt das Ende der Zusammenschlussbefreiung

Kostenteilungsgemeinschaften nur für Gemeinwohl dienende Umsätze

Sebastian Tratlehner

In den mit Spannung erwarteten Urteilen des EuGH in den Rechtssachen DNB Banka, Aviva und Kommission/Deutschland zur Auslegung der Zusammenschlussbefreiung des Art 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL kommt der Gerichtshof zum Ergebnis, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung nur die selbständigen Zusammenschlüsse von Personen erfasst, deren Mitglieder eine in Art 132 der MwStSyst-RL genannte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben. Dienstleistungen von Zusammenschlüssen, deren Mitglieder eine wirtschaftliche Tätigkeit im Finanzdienstleistungsbereich oder im Versicherungswesen ausüben, die keine solche dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten darstellen, fallen somit nicht unter die Befreiung. Zudem stellt der EuGH in der Rechtssache Kommission/Deutschland klar, dass eine Beschränkung der Zusammenschlussbefreiung auf bestimmte Berufsgruppen (etwa Ärzte) richtlinienwidrig ist. Durch die Urteile ergibt sich für Österreich legistischer Anpassungsbedarf: § 6 Abs 1 Z 28 UStG kann in seiner derzeitigen Form nicht mehr aufrechterhalten werden.

1. Rechtliche Grundlagen

1.1. Unionsrecht

Art 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL (vormals Art 13 Teil 1 Abs 1 lit f der 6. MwSt-RL) beinhaltet eine MwSt-Befreiung für Di...

Daten werden geladen...