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SWK 20-21, 20. Juli 2024, Seite 966

Zwischenbankbefreiung als primärrechtliche Beihilfe?

BFG legt vor

Sebastian Pfeiffer

Nicht nur entfällt die Zwischenbankbefreiung ab Jänner 2025. Kürzlich wurde zusätzlich ein die Zwischenbankbefreiung betreffendes Vorabentscheidungsersuchen des BFG veröffentlicht. Dieses Vorabentscheidungsersuchen birgt auf mehreren Ebenen Sprengkraft. Einerseits stellt sich die Frage, ob eine nationale Regelung, die keine unionsrechtliche Grundlage hat, eine primärrechtliche Beihilfe nach Art 107 Abs 1 AEUV darstellt. Andererseits kann das Verfahren auch für zukünftige Vorabentscheidungsersuchen wegweisend sein. Dieser Beitrag soll einen Kurzüberblick über das Vorabentscheidungsersuchen geben und die mögliche Breitenwirkung für zukünftige Verfahren besprechen.

1. Worum geht es eigentlich?

Strittig ist die sogenannte „Zwischenbankbefreiung“: Gemäß § 6 Abs 1 Z 28 Satz 2 UStG sind sonstige Leistungen steuerfrei, die zwischen Unternehmern erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden, und für die Personalgestellung dieser Unternehmer an die im ersten Satz genannten Zusammenschlüsse.

Diese Steuerbefreiung ist ein österreichisches Unikum; eine unionsrechtliche Grundl...

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