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EuGH: Keine Mehrwertsteuerbefreiung für Zusammenschlüsse von Versicherungsunternehmen
Der EuGH befasste sich im Urteil vom , Aviva, C-605/15, mit der Auslegung des Art 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des polnischen Obersten Verwaltungsgerichtshofs. Aviva ist Teil des Aviva-Konzerns, der in Europa im Bereich der Versicherungsleistungen und der Absicherung von Rentenansprüchen tätig ist. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich dieses Konzerns sind langfristige Sparanlagen, Fondsverwaltung und Versicherungen. Im Rahmen eines IntegrationsS. 548prozesses erwägt der Aviva-Konzern die Schaffung einer Reihe von Zentren für gemeinsame Dienstleistungen in mehreren Mitgliedstaaten. Es ist vorgesehen, dass diese Zentren die zur Ausübung der Versicherungstätigkeit durch die Mitglieder dieses Konzerns unmittelbar erforderlichen Dienstleistungen erbringen, insbesondere Personaldienstleistungen, Finanz- und Buchhaltungsdienstleistungen, IT-Dienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen, Kundenservice-Dienstleistungen und Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung neuer Produkte. Aviva erwägt die Ausübung dieser Tätigkeit mithilfe der Errichtung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (iwF: EWIV), die keinen Gewinn aus ihrer Tätigkeit e...