30 Jahre UStG 1994
1. Aufl. 2023
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1. Einleitung
Wie in allen Mitgliedstaaten der EU beruht auch in Österreich die Umsatzbesteuerung auf dem System der Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug nach dem Konzept der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL). Darin ist der Kreis der zu befreienden Umsätze grundsätzlich abschließend festgelegt. Andere als in der MwStSystRL vorgesehene Befreiungen dürfen die Mitgliedstaaten grundsätzlich S. 66nicht in ihrem nationalen Umsatzsteuerrecht vorsehen. Umgekehrt muss der nationale Gesetzgeber die unionsrechtlich vorgesehenen Befreiungen uneingeschränkt gewähren. Art 131 der MwStSystRL räumt den Mitgliedstaaten zwar die Befugnis ein, verfahrensmäßige Bestimmungen für die Inanspruchnahme der jeweiligen Steuerbefreiung festzulegen. Die in den Art 132 bis 166 der MwStSystRL enthaltenen Steuerbefreiungen selbst sind aber für die Mitgliedstaaten weitestgehend verbindlich. Gleiches gilt für den Ausschluss vom Vorsteuerabzug für bestimmte Steuerbefreiungen, den die MwStSystRL ebenfalls zwingend vorgibt. Für bestimmte Umsätze steht es den Mitgliedstaaten jedoch frei, ein Optionsrecht zur Steuerpflicht vorzusehen.
Charakteristisch für Richtlinien ist, dass sie den Mitgliedstaaten die Form und die Mi...