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USt: Telekommunikationsdienste
Werden die Telekommunikationsdienste eines Drittlandunternehmens von einem nicht in der EU ansässigen Nichtunternehmer im Inland genutzt, verlagert sich der Ort der Leistung nach der Verordnung BGBl II 2003/383 idF BGBl II 2009/221 in das Inland. – (§ 3a Abs 16 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2016/15/0035)