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SWK 2, 10. Jänner 2019, Seite 88

ESt: Pilotentätigkeit

Vorsteuern und Betriebsausgaben für die künftige Pilotentätigkeit zur späteren Einnahmenerzielung können (auch) von einem Anwalt geltend gemacht werden. – (§ 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ro 2017/13/0008)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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