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ESt: Pilotentätigkeit
Vorsteuern und Betriebsausgaben für die künftige Pilotentätigkeit zur späteren Einnahmenerzielung können (auch) von einem Anwalt geltend gemacht werden. – (§ 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2017/13/0008)