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SWK 2, 10. Jänner 2019, Seite 79

Neue unionsrechtliche Vorschriften im Kampf gegen Steuervermeidung

Seit wenden alle Mitgliedstaaten neue rechtsverbindliche Maßnahmen an, die auf die wichtigsten Formen der Steuervermeidung durch große multinationale Unternehmen abzielen.

Die Vorschriften stützen sich auf die Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD aus dem Jahr 2015:

  • Alle Mitgliedstaaten besteuern in Niedrigsteuerländer verlagerte Gewinne, wenn das Unternehmen dort keine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen).

  • Um Unternehmen davon abzuhalten, ihre Steuerbelastung durch überhöhte Zinszahlungen zu verringern, begrenzen die Mitgliedstaaten den Betrag der Zinsausgaben, den ein Unternehmen von seinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen kann (Zinsabzugsbeschränkung).

  • Die Mitgliedstaaten können zudem Steuerplanungsmaßnahmen bekämpfen, gegen die keine anderen Vorschriften greifen (allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch).

Am werden darüber hinaus Vorschriften zu hybriden Gestaltungen in Kraft treten, die Unternehmen davon abhalten sollen, Inkongruenzen der Steuervorschriften zweier EU-Mitgliedstaaten zu nutzen, um Steuern zu vermeiden, sowie Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Gewinne aus Vermögenswerten ...

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