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SWK 2, 10. Jänner 2019, Seite 87

Europäische Kommission bereitet „No-Deal-Brexit“ vor

Angesichts der Unsicherheit in Bezug auf die Ratifizierung des zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich am vereinbarten Austrittsabkommens im Vereinigten Königreich hat die Europäische Kommission Ende Dezember mit der Umsetzung des Aktionsplans für den Notfall begonnen.

Das Paket umfasst 14 Maßnahmen für eine begrenzte Anzahl von Bereichen, in denen ein „No-Deal-Szenario“ größere Störungen für Bürger und Unternehmen in der EU27 nach sich ziehen würde. Zu diesen Bereichen gehören ua Finanzdienstleistungen, Luftverkehr, Zoll und Klimapolitik.

  • Finanzdienstleistungen: Die Kommission hat einen auf zwölf Monate befristeten und an Bedingungen geknüpften Gleichwertigkeitsbeschluss angenommen, um sicherzustellen, dass es beim zentralen Clearing von Derivaten nicht unmittelbar zu Störungen kommt. Zudem hat sie einen auf 24 Monate befristeten und an Bedingungen geknüpften Gleichwertigkeitsbeschluss gefasst, um sicherzustellen, dass es bei den von Zentralverwahrern im Vereinigten Königreich für Wirtschaftsbeteiligte in der EU erbrachten Diensten nicht zu Störungen kommt. Zwei auf zwölf Monate befristete delegierte Verordnungen sollen dafür sorgen, dass die Umwandlung bestimmter OTC-Deriv...

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