TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23-24, 20. August 2020, Seite 1134

Die degressive Absetzung für Abnutzung und die beschleunigte Gebäudeabschreibung

Neuheiten im österreichischen Steuerrecht

Christoph Plott und Markus Vaishor

Zur Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 und als konjunkturfördernde Maßnahme führt der Gesetzgeber eine degressive Absetzung für Abnutzung sowie eine beschleunigte Absetzung für Abnutzung für Gebäude ein. Beide Formen der Abschreibungen sind Neuheiten im österreichischen Steuerrecht und werden zu erheblichen Entlastungen für Unternehmen bei Investitionen, aber auch bei der Vermietung und Verpachtung führen.

1. Formen der Abschreibung im Unternehmens- und Steuerrecht

1.1. Betriebswirtschaftslehre bzw Unternehmensrecht

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann der Wertminderung des Anlagevermögens durch unterschiedliche Abschreibungsmethoden Rechnung getragen werden. Denkbar sind dabei insbesondere folgende Methoden:

  • Lineare Abschreibung: konstante Abschreibung über die Nutzungsdauer.

  • Degressive Abschreibung: Abschreibungen sinken mit zunehmender Nutzungsdauer, da Leistungsfähigkeit abnimmt und Reparaturanfälligkeit, Alterungskosten etc zunehmen. Formen der degressiven Abschreibung sind die arithmetisch-degressive und die geometrisch-degressive.

  • Digitale Abschreibung: Die Abschreibungsquote des letzten Jahres entspricht der Abnahme der jährlichen Abschreibungsquoten.

  • Progressive Absch...

Daten werden geladen...