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Fragen über Fragen zur Gebäudeabschreibung gemäß § 8 Abs 1a EStG
Rechtssichere Anwendung der Neuregelung erfordert umfangreiche Klarstellungen durch den Gesetzgeber
Die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG) zur Attraktivierung von Investitionen zeitlich unbefristet eingeführte beschleunigte Abschreibung für Abnutzung (AfA) für Gebäude wirft im Anwendungsbereich erhebliche Fragen auf. Ersichtlich wird dies in den Auslegungsversuchen zu einigen Wortfolgen der neuen Regelung selbst sowie im Kontext zum unternehmensrechtlichen Maßgeblichkeitsprinzip. Der Beitrag zeigt – nach Darstellung der Vorschriften zur Abschreibung von Gebäuden im allgemeinen steuerrechtlichen Kontext – die zum Teil in der Literatur bereits aufgeworfenen Fragen, ergänzt diese mit eigenen Überlegungen und begründet das Erfordernis von Klarstellungen durch den Gesetzgeber.
1. Überblick zum Status quo von Gebäudeabschreibungen
In der zentralen Norm zur AfA bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, deren Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, verankert § 7 Abs 1 EStG zunächst allgemein die gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- bzw Herstellungskosten (und ergänzend der Teilwerte bei Einlagevorgängen) auf die „betriebsgewöhnliche“ Nutzungsdauer, die sich nach der Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung zur Ertragserzielung bemisst. Aufgrund dieser...