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SWK 15, 20. Mai 2021, Seite 850

Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2021

Förderungen – Kleinunternehmerpauschalierung – degressive AfA – beschleunigte Gebäude-AfA – Verlustrücktrag – COVID-19-Rücklage – pauschale Wertberichtigungen und Rückstellungen

Christoph Schlager

Am wurde der EStR-Wartungserlass 2021 in der Findok veröffentlicht. Auf gut 300 Seiten werden zahlreiche gesetzliche Neuerungen verarbeitet: So werden die Kleinunternehmerpauschalierung für die Jahre 2020 und 2021 ff dargestellt und die mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Themen, wie Förderungen und Verlustrücktrag, umfassend behandelt. Die steuerbilanziellen Neuerungen des Jahres 2020, degressive sowie beschleunigte AfA und pauschale Rückstellungen/Wertberichtigungen, bilden einen weiteren Schwerpunkt. Darüber hinaus werden die höchstgerichtliche Rechtsprechung (zB Zehn-Betten-Grenze) und Einzelauskünfte von allgemeinem Interesse eingearbeitet. Dieser Beitrag soll die zentralen Themen kurz vorstellen und dabei auch auf wichtige Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf hinweisen.

1. Steuerliche Behandlung von Förderungen

Ein praktisch besonders wichtiges und bereits auch im Schrifttum behandeltes Thema ist die steuerliche Behandlung der COVID-19-Hilfsinstrumente. Aufgrund der zahlreichen Maßnahmen und der hohen Dynamik in diesem Bereich mussten die betreffenden Rz 313b bis 313h EStR im Zuge der Finalisierung des Wartungserlasses noch überarbeitet werden. Die zentralen Aussagen sind:

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