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SWK 30, 20. Oktober 2022, Seite 1184

Investitionsfreibetrag (IFB) gemäß § 11 EStG bei Kraftfahrzeugen

Auf der Homepage des BMF wurde folgende Anfragebeantwortung vom betreffend den IFB bei Kfz veröffentlicht:

1. Gilt der Kaufvertrag oder die Zulassung?

Für die Anschaffung ist laut Rz 2166 EStR 2000 der Zeitpunkt der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht maßgeblich, idR wird es sich um die Übergabe des Fahrzeugs handeln.

2. Kommen Vorführfahrzeuge auch in den Genuss des Freibetrages?

Hier spricht vieles dafür, die Sichtweise, die auch für § 10 EStG 1988 maßgeblich ist, auch für Zwecke des IFB anzuwenden; nach Rz 3705 EStR 2000 handelt es sich bei Vorführfahrzeugen um Gebrauchtfahrzeuge.

3. Ist auch Leasing begünstigt?

Zum Leasing wird auf die in Rz 135 ff EStR 2000 geltenden Grundsätze verwiesen. Den IFB wird – wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – der jeweilige wirtschaftliche Eigentümer geltend machen können.

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