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SWK 30, 20. Oktober 2022, Seite 1178

Qualifikation von Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige als Sonderausgaben

Eine kritische Würdigung der Ansicht des BFG

Rainer Borns und Michael Hubmann

Das BFG beschäftigte sich im Erkenntnis vom , RV/7100628/2021, erstmals mit der Frage, ob im Zuge einer Selbstanzeige anfallende Steuerberatungskosten iSd § 18 Abs 1 Z 6 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden können. Fraglich war hierbei weiters, ob der Abzug nicht vom Abgabenschuldner selbst, sondern von einem potenziell nach § 9 BAO Haftenden vorgenommen werden kann.

1. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war von 2014 bis 2016 Schriftführer und zweiter Obmann-Stellvertreter eines Sportvereins. Im Zeitraum von 2016 bis 2017 übte er die Funktion des Präsidenten aus. 2017 erstattete der Beschwerdeführer für sich, für vier weitere Funktionäre und für den Verein Selbstanzeige, weil beim Verein angestellte Sportler in den Jahren 2011 bis 2017 Zahlungen erhalten hatten, ohne dass Lohnkonten geführt oder die Lohnsteuer und SV-Abgaben (ca 200.000 Euro) abgeführt wurden. Die Abgabenrückstände wurden im Zuge der Selbstanzeige hauptsächlich durch den Beschwerdeführer beglichen. Die Verfahrenskosten wurden ebenso vom Beschwerdeführer getragen, der weder bezüglich der Abgaben noch für die ihm erwachsenden Beratungskosten Regressanstrengungen gegenüber dem Verein unternahm. Infolgedessen wurde beim Verein eine GPLA durchge...

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