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SWK 25, 1. September 2023, Seite 988

Neues zur Qualifikation von Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige als Sonderausgaben

Eine kritische Würdigung der Ansicht des VwGH

Rainer Borns und Michael Hubmann

Im vergangenen Jahr beschäftigte sich das BFG – wie von uns berichtet – erstmals mit der Frage, ob der abgabenrechtliche Vertreter eines Vereins Steuerberatungskosten, die im Zuge einer Selbstanzeige für den Verein entstanden sind, in seiner eigenen Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs 1 Z 6 EStG geltend machen kann. Dabei war strittig und auch durch die Rechtsprechung des VwGH noch nicht geklärt, ob Steuerberatungskosten iZm einem Finanzstrafverfahren überhaupt Sonderausgaben sein können und ob die Stellung als bloß potenziell Haftender nach § 9 BAO für die Abzugsfähigkeit ausreichend ist. Vor Kurzem hat nun der VwGH über die erhobene Amtsrevision entschieden und die grundsätzliche Abzugsfähigkeit bejaht.

1. Sachverhalt

Der Mitbeteiligte übte von 2014 bis 2016 in einem Sportverein die Funktion des Schriftführers und später ab 2015 auch jene des zweiten Obmann-Stellvertreters aus. Daran anschließend bekleidete er in den Jahren 2016 und 2017 die Position des Sportvereinspräsidenten. Nach außen wird der Verein gemäß seinen Statuten durch den Präsidenten und den geschäftsführenden Obmann vertreten. Im Jahr 2017 erstattete der Mitbeteiligte für sich, für vier weitere Funktionäre und für den ...

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