Fachlexikon Personalverrechnung
1. Aufl. 2010
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B
Bagatellgrenze
Bauarbeiter-Urlaubsentgelt und -Abfindung
Das vom Arbeitgeber ausbezahlte Urlaubsentgelt und die ausbezahlte Abfindung gem BUAG (§ 67 Abs 5 EStG, § 49 Abs 1 und 2 ASVG) sind hinsichtlich Lohnsteuer und Sozialversicherung zur Hälfte als → sonstiger Bezug (→ Sonderzahlung) und zur Hälfte als → laufender Bezug zu behandeln und sind auch lohnabgabenpflichtig.
Bauzulage
Soweit Bauzulagen als Dienstreiseersätze bezahlt werden, sind sie wie → Tagesgelder von der → Lohnsteuer und von den anderen → Lohnabgaben sowie in Bezug auf die → Sozialversicherungsbeiträge befreit (§ 3 Abs 1 Z 16b, 26 Z 4 EStG, § 49 Abs 3 Z 1 ASVG).
Beendigung eines Dienstverhältnisses
Die Beendigung kann durch nachstehende Tatbestände oder Auflösungserklärungen erfolgen:
Lösung während der → Probezeit,
→ Kündigung,
→ Entlassung,
→ vorzeitigen Austritt,
→ einvernehmliche Lösung,
Tod des Dienstnehmers,
→ Zeitablauf bei einem befristeten Dienstverhältnis.
Beendigung eines Dienstverhältnisses während eines Krankenstands (§ 9 Abs 1 AngG, § 5 EFZG): Ein Krankenstand für sich alleine schließt eine Kündigung bzw Entlassung nicht aus. Auch im Fall einer Dienstgeberkündigung bzw Entlassung während des Krankenstands ist daher zu prüfen, ob der Dienstnehmer nicht aufgrund einer sonstigen Rechtsvorschrift einen → Kündigung...