Fachlexikon Personalverrechnung
1. Aufl. 2010
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Z
Zählgeld
Zahlungsverbot
Die Exekution auf Geldforderungen erfolgt durch → Pfändung und Überweisung. Das Exekutionsgericht verbietet dem → Drittschuldner (Dienstgeber), an den → Verpflichteten (Dienstnehmer) das Entgelt zu bezahlen, soweit es das → Existenzminimum übersteigt (§ 294 EO). Mit der Zustellung dieses Zahlungsverbots an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.
Zehrgeld
Soweit Zehrgelder als Dienstreiseersätze bezahlt werden, sind sie wie → Tagesgelder von der Lohnsteuer und von den anderen → Lohnabgaben sowie in Bezug auf die → Sozialversicherungsbeiträge befreit (§ 3 Abs 1 Z 16b, § 26 Z 4 EStG, § 49 Abs 3 Z 1 ASVG).
Zeitablauf
→ Befristetes Dienstverhältnis
Zeitausgleich
Zeitguthaben
Besteht im Zeitpunkt der → Beendigung des Dienstverhältnisses ein Guthaben des Dienstnehmers an → Normalarbeitszeit oder → Überstunden, für die Zeitausgleich gebührt, ist das Guthaben abzugelten, soweit der Kollektivvertrag nicht die Verlängerung der Kündigungsfrist im Ausmaß des zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses bestehenden Zeitguthabens vorsieht und der Zeitausgleich in diesem Zeitraum verbraucht wird.
Für Guthaben an Normalarbeitszeit gebührt ein Zus...