Fachlexikon Personalverrechnung
1. Aufl. 2010
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
D
Deckungsprüfung
Bei einer pauschalen Vergütung der Überstunden durch ein sog → Überstundenpauschale darf das Pauschale den Dienstnehmer im Durchschnitt des Beobachtungszeitraums nicht ungünstiger stellen als bei einer Überstundenentlohnung durch Einzelverrechnung. Dies ist anhand der sog Deckungsprüfung (= Vergleichsrechnung) festzustellen.
Deputate
→ Sachbezüge
Diäten
Diensterfindung
Unter einer Diensterfindung (§ 7 Abs 3 PatG) sind nach dem Patentgesetz patentgeschützte oder patentierbare Erfindungen (die tatsächliche Patentierung ist aber nicht Voraussetzung) zu verstehen, wenn diese
ihrem Gegenstand nach in das Arbeitsgebiet des Unternehmens fallen,
während der Dauer des Dienstverhältnisses gemacht wurden und wenn
entweder die Tätigkeit, die zu dieser Erfindung geführt hat, zu den dienstlichen Obliegenheiten des Dienstnehmers gehört, oder
wenn der Dienstnehmer die Anregung zu der Erfindung durch seine Tätigkeit im Unternehmen erhalten hat oder
das Zustandekommen der Erfindung durch die Benützung der Erfahrungen oder Hilfsmittel des Unternehmens wesentlich erleichtert worden ist.
IdR sind Diensterfindungen technische, in das Arbeitsgebiet des Dienstnehmers fallende und gewerblich anwendba...