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SWK 28, 5. Oktober 2019, Seite 1259

Wohnraumvermietung einer GmbH an mitarbeitende Gesellschafter

Die Sachbezugswerteverordnung als Maßstab im Fremdvergleich

Reinhold Beiser

Die Sachbezugswerteverordnung setzt einen normativen Wertmaßstab in Form eines Hoheitsaktes der obersten Verwaltungsbehörde (Verordnung des BMF). Dieser Wertmaßstab ist im Fremdvergleich beim Leistungsaustausch einer Kapitalgesellschaft mit ihren Gesellschaftern hilfreich.

1. Drei Beispiele

1.1. Vermietung an gesellschaftsfremde Mitarbeiter

Eine GmbH vermietet an fünf Mitarbeiter Wohnungen zum Entgelt x + 10 % USt. Das Entgelt x wird für den überlassenen Wohnraum nach § 2 Sachbezugswerteverordnung festgesetzt.

Von den fünf Mitarbeitern sind zwei Geschäftsführer und drei operativ tätig. Die fünf Mitarbeiter sind nicht Gesellschafter.

1.2. Sachbezug an gesellschaftsfremde Mitarbeiter

Eine GmbH überlässt fünf Mitarbeitern Wohnraum als Sachbezug nach § 2 Sachbezugswerteverordnung (x + 10 % USt).

Von den fünf Mitarbeitern sind zwei Geschäftsführer und drei operativ tätig. Die fünf Mitarbeiter sind nicht Gesellschafter.

1.3. Sachbezug an Mitarbeiter, die Gesellschafter sind

Eine GmbH überlässt Wohnraum an fünf Mitarbeiter, die Gesellschafter geworden sind: Eine Geschäftsführerin hält mehr als 25 % Beteiligung, ein Geschäftsführer 10 %. Die drei operativ tätigen Mitarbeiter sind zu 5 %, 10 % bzw 15 % beteiligt. Die Wohnraumüberlassung erfolgt als Sachbezug nach § 2 Sachbezugswerteverordnung (x + 10 % USt). ...

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