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Verdeckte Ausschüttung bei als Dienstwohnung überlassenen „Luxusimmobilien“
Das Zusammenspiel mit der Sachbezugswerteverordnung aus Sicht der Verwaltungspraxis
Das Thema verdeckte Ausschüttung, insbesondere auf dem Gebiet der an Gesellschafter überlassenen Immobilien, ist nicht nur stets praxisrelevant, sondern bildete auch einen Schwerpunkt von Bernhard Renners wissenschaftlicher Tätigkeit. Sein umfangreiches Wissen, sein starkes Rechts- und Gerechtigkeitsbewusstsein und sein Engagement haben ihn zu einem sehr geschätzten und wertvollen Diskussionspartner für die Fachexpertinnen und -experten im BMF gemacht. Wir möchten ihm daher diesen Beitrag widmen, der auf mehreren aktuellen Praxisfällen beruht und einen neuen Aspekt der Diskussion um die ertragsteuerliche Behandlung von „Luxusimmobilien“ zeigt.
1. Der Fall
Das Ehepaar X beherrscht über direkte und indirekte Beteiligungen einen Konzern. Herrn X wird von einer Konzerngesellschaft, deren Geschäftsführer er ist, ohne allerdings direkt beteiligt zu sein, eine nicht am Tätigkeitsort, sondern in einem Tourismusgebiet gelegene Luxuswohnung als „Dienstwohnung“ überlassen. Die Gesellschaft hat die Immobilie ihrerseits um rund 100.000 Euro pro Jahr von einer anderen Konzerngesellschaft angemietet.
S. 422Im Rahmen der Lohnverrechnung wird bei Herrn X ein Sachbezug angesetzt, der hinsichtlich des zur Ver...