IPRG § 27a. Voraussetzungen und Wirksamkeit der eingetragenen Partnerschaft, BGBl. I Nr. 135/2009, gültig ab 01.01.2010

ABSCHNITT 3 FAMILIENRECHT

D. Partnerschaftsrecht

§ 27a. Voraussetzungen und Wirksamkeit der eingetragenen Partnerschaft

Die Voraussetzungen, die Nichtigkeit einer eingetragenen Partnerschaft und ihre Auflösung wegen Mängeln bei ihrer Begründung sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sie begründet wird.

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