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iFamZ 3, Mai 2011, Seite 168

Internationales – fallweise

Im Ausland begründete homosexuelle Partnerschaften und Ehen

Thomas Traar

I. Sachverhalt

Ein österreichischer Staatsbürger lebte viele Jahre in den USA. Er begründete dort im Jahr 2009 eine eingetragene homosexuelle Partnerschaft (Variante: homosexuelle Ehe). Sein Partner ist Staatsbürger der USA. Nach dem Recht des Bundesstaates, in dem die Partner lebten und in dem sie die Partnerschaft begründeten, richten sich die Voraussetzungen der Partnerschaft nach dem Recht dieses Bundesstaates; die Partnerschaft wurde nach diesem Recht fehlerfrei begründet.

Im Jänner 2010 übersiedelte das Paar nach Österreich. Der amerikanische Partner beantragte eine Niederlassungsbewilligung in Österreich. Das Paar überlegte sich zuerst, ob es die Partnerschaft in Österreich formell anerkennen kann bzw muss oder ob es die Partnerschaft in Österreich erneut schließen kann bzw muss.

Im März 2011 trennte sich das Paar. Es möchte die Partnerschaft auflösen. Der amerikanische Partner verlangte vom österreichischen Partner Unterhalt, weil er in Österreich keine Arbeit finden konnte.

II. Mögliche Lösung

A. Formelle Anerkennung der Partnerschaft in Österreich?

Das österreichische Recht kennt keine Anerkennung von im Ausland eingegangenen Partnerschaften (oder Ehen) durch Bescheid oder geri...

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