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Internationale Aspekte der Lebenspartnerschaft
Kollisions- und Zuständigkeitsrecht im Überblick
Die Liebe kennt keine Grenzen. Partner einer Lebenspartnerschaft haben unterschiedliche Staatsbürgerschaften, leben in unterschiedlichen Staaten, verziehen von einem in einen anderen Staat, begründen die Lebenspartnerschaft in Österreich, lösen sie in Spanien auf, obwohl sie in den Niederlanden leben. Klingt kompliziert und ist es auch. Deshalb enthält das LPartG auch Regelungen zum Kollisions- und Zuständigkeitsrecht.
I. Einleitung
Das im österr Recht neu eingeführte Institut der Lebenspartnerschaft erfordert auch Regelungen zum Umgang mit Lebenspartnerschaften mit Auslandsbezug. Dabei ist einerseits das für die Lebenspartnerschaft maßgebende Recht zu bestimmen (IPR), andererseits die internationale Zuständigkeit für Streitigkeiten aus Lebenspartnerschaften (JN) sowie die Anerkennung ausländischer die Lebenspartnerschaft auflösender Entscheidungen zu regeln (AußStrG). Eine Übernahme der für die Ehe geltenden Bestimmungen ist hier aus unterschiedlichen Gründen (vgl Punkt V) nicht möglich und sachgerecht. Der Artikel gibt ausgehend von einer Darstellung der bisherigen nationalen (Punkt II) und internationalen (Punkt III) Rechtslage und einem rechtsvergleichenden Exkurs (Punkt IV) einen Überbli...