BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
3. Aufl. 2017
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§ 2 Begriffsbestimmungen
Materialien zum Bgld BauG
EB zu § 2
Zu Abs 1 bis 3
Diese Begriffsbestimmungen haben sich bewährt und wurden von der Bauordnung 1969 übernommen.
Zu Abs 4 [s jedoch Bgld BauG-Nov 2004 u 2012]
Nicht im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerkes oder Gebäudes stehende Maßnahmen, z.B. Anschüttungen, sind nicht vom Baugesetz erfaßt.
Zu Abs 6
Der bisher verwendete und veraltete Begriff „Bauherr“ wird durch den Begriff „Bauträger“ ersetzt.
EB Bgld BauG-Nov 2004
Zu Abs 4
Hier wurde klargestellt, dass auch der Abbruch von Gebäuden oder Bauwerken - wenn baupolizeiliche Interessen berührt werden - ein Bauvorhaben ist.
EB Bgld BaugG-Nov 2005
Zu § 2 Abs 2
Da die Anwendungen der für Gebäude geltenden Bestimmungen (insbesondere § 8 der Bauverordnung) auf Folientunnel weder erforderlich noch sinnvoll ist, waren Folientunnel vom Gebäudebegriff auszunehmen.
EB Bgld BauG-Nov 2008
Zu § 2 Abs 1
Es handelt sich nur um eine geringfügige Änderung des Wortlautes, die der Anpassung an die wesentlichen Anforderungen für Bauwerke nach der Bauproduktenrichtlinie bzw. an die Terminologie der von den Landeshauptleuten unterzeichneten und vom Burgenländischen Landtag genehmigten, aber nicht in Kra...