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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-2146-3

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 16 Grünflächen

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

EB zu § 16

In Grünflächen sind nach § 20 Abs 4 des Raumplanungsgesetzes nur solche Baumaßnahmen zulässig, welche für die der Flächenwidmung entsprechende Nutzung erforderlich sind. Darunter fallen etwa: Wohnbauten für Landwirte und deren Bedienstete, Ställe, Heustadel, Silos, Treibhäuser, Gerätehäuser, Gebäude für Erholungs-, Spiel- und Sportzwecke, Trinkhallen für Kurzwecke, Badeanlagen, Tribünen und Garderobengebäude für Spiel- und Sportplätze, Brunnen, Pavillons in Parkanlagen, Leichenhallen, Mausoleen in Friedhöfen usw.

EB zur Nov 2006

Allgemeines

Gegenstand des Entwurfes zur Änderung des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes ist … die erforderliche Schaffung einer eigenen Widmung für landwirtschaftliche Gebäude im Grünland.

Der bisherigen Rechtslage entsprechend war die Errichtung landwirtschaftlicher Gebäude im „Grünland – landwirtschaftlich genutzt“ unter den Voraussetzungen des § 20 Abs 4 und 5 Burgenländisches Raumplanungsgesetz, LGBl Nr 18/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 9/2002 und die Kundmachung LGBl Nr 7/2005, möglich. Danach waren Baumaßahmen in Grünflächen zulässig, sofern sie für die der Flächenwidmung entsprechenden Nutzung notwendig wa...

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