Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 27 Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches
Verordnungen:
BGBl II 308/2003 betr Meldepflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge (Anhang XIV)
Erlässe:
Literatur:Mohr, Das MwSt-Informations-Austausch-System (MIAS), ÖStZ 1994, 255 und 357; Knienieder, Das Mehrwertsteuer-Informations-Austauschverfahren des Übergangssystems, RWZ 1994, 314; Kolacny, Verordnung betreffend die Meldepflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge, SWK 2003, S 528.
I. Einführung
1
Bedeutung: Die Vorschrift enthält in Abs 1 und 2 die Regelungen, die die ordnungsmäßige Besteuerung des Erwerbes von neuen Fahrzeugen sichern sollen. Die in Abs 2 erteilte V-Ermächtigung wurde erst mit der V BGBl II 308/2003 (Anhang XIV) wahrgenommen. Abs 3 ordnet die sinngemäße Anwendung der BAO bei Erhebungen an, die der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung nach der Amtshilfe-V dienen. - Die in § 27 Abs 7 geregelte Verpflichtung ausl Unternehmer, (unter bestimmten Voraussetzungen) einen Fiskalvertreter zu bestellen, wird in Abs 4 auch auf die Fälle der ig Lieferungen und des ig Erwerbes erstreckt.
1/1
Rechtsentwicklung: Die Vorschrift hat seit dem folgende Änderungen erfahren:
völlige Umgestaltun...