AngG | Angestelltengesetz
3. Aufl. 2019
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§ 4
Literatur
Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht2 (1986); Berka, Verfassungsrecht6 (2016); Jabloner, Verfassungsrechtliche Fragen des Dienstvertragsrechtes, FS Schnorr (1988) 489; Kozak, Ist das VBG 1948 generell kollektivvertragsfeindlich? DRdA 2004, 483; ders, Die Entwicklung des Arbeitsrechts (2015); Kühteubl, Aus gliederung (2006); H. Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsrecht11 (2015); Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht5 (2017); Spielbüchler, Vertragsrecht, Arbeitsvertragsrecht und Vertragsbedienstetenrecht, FS Strasser (1993) 341; Stolzlechner, Öffentliche Fonds. Eine Untersuchung ihrer verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Hauptprobleme (1982).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Entwicklung und Reichweite der Norm | ||
II. | Beamte | ||
III. | Bedienstete des Bundes | ||
A. | Beschäftigte aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages | ||
B. | Ausgliederungen des Bundes | ||
IV. | Angestellte bei Bundesanstalten, Bundesfonds und Bundesstiftungen | ||
A. | Anstalten | ||
B. | Fonds | ||
C. | Stiftungen |
I. Entwicklung und Reichweite der Norm
1
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des AngG war das Dienstrecht der vom Bund beschäftigten Personen vielgestaltiger, als dies heute der Fall ist. So war das Beamtendienstrecht zwa...