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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 112a

Christoph Ritz

Erlässe

Salzburger Steuerdialog 2016, BAO, Frage 19.

1

§ 112a wurde mit BGBl I 1998/9 in die BAO eingefügt. Vorbild war § 35 AVG (933 BlgNR 20. GP, 16).

Adressaten von Mutwillensstrafen können nur natürliche Personen sein (Tanzer in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 112a, 325).

Nach Ellinger/Sutter/Urtz (BAO3, § 112a Anm 1) sind unter P...

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