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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 102

Christoph Ritz

1

Ob wichtige (besonders wichtige) Gründe vorliegen, erfordert die Interpretation dieser unbestimmten Gesetzesbegriffe. Ermessen räumt § 102 der Behörde nicht ein (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 102 Anm 1; vgl zu § 22 AVG, Walter/Mayer, Zustellrecht, 142; Hengstschläger/Leeb, AVG2, § 21 Tz 2; Raschauer in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely, Zustellrecht2, 273; aM zu § 24 AVG idF vor BGBl 1982/201, 3269, 3270/80, Slg 10.366A).

1a

Nach § 8 Abs 9 zweiter Satz SBBG gilt die Feststellung als Scheinunternehmen als wichtiger Grund iSd § 102 BAO.

2

Nach der Rechtsprechung ist für das Vorliegen besonders wichtiger Gründe nicht nur auf die Höhe des Abgabenbetrages abzustellen ( 3255, 3256/79; , 97/13/0224), sondern darauf, ob die mit der zuzustellenden Erledigung verbundenen Rechtsfolgen im Vergleich mit anderen Bescheiden in ihrer Bedeutung und Gewichtigkeit über d...

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