zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 15

Christoph Ritz

1

Das unmittelbar vorgesetzte Kommando, das die Zustellung an Soldaten, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten, vorzunehmen hat, ist Zusteller iSd § 3 ZustG (vgl Walter/Mayer, Zustellrecht, 87; Stoll, BAO, 1096).

2

Die im § 15 Abs 2 zweiter Satz ZustG vorgesehene Begleitung des Zustellers durch einen Soldaten oder durch einen Bediensteten der Heeresverwaltung dient nicht zuletzt auch dem Schutz des Zustellers (zB bei Zustellungen auf einem Schießplatz) und soll weiters das Auffinden des Empfängers erleichtern (Berchtold, Zustellgesetz, 30; Stoll, BAO, 1096; Stumvoll in Fasching/Konecny2, ErgBd, § 15 ZustG, Rz 5).

Der Begleiter hat an der eigentlichen Zustellung nicht mitzuwirken (Walter/Mayer, Zustellrecht, 88, die übrigens die Anordnung der Begleitung mit „militärischen Rücksichten“ begründen).

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.