BAO | Bundesabgabenordnung
6. Aufl. 2017
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§ 52
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§ 52 hat nur informativen Charakter. Die Maßgeblichkeit des AVOG 2010 für die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem AVOG 2010 selbst. Der Vorrang speziellerer Zuständigkeitsregelungen (zB § 27 Abs 8 UStG 1994, § 103 Abs 1 EStG 1988, § 11 NoVAG) entspricht allgemeinen Derogationsgrundsätzen.