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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 44

Christoph Ritz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsätzliche Begünstigungsschädlichkeit bestimmter Betriebe (§ 44 Abs 1)
13
II.
Begünstigungsbescheide (§ 44 Abs 2)
411
III.
Kommunalsteuer

I. Grundsätzliche Begünstigungsschädlichkeit bestimmter Betriebe (§ 44 Abs 1)

1

Nach § 44 Abs 1 ist das Unterhalten von Gewerbebetrieben oder von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben begünstigungsschädlich; dies gilt nach § 45 Abs 3 weiters für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die nicht solche iSd § 45 Abs 1 oder Abs 2 (entbehrliche oder unentbehrliche Hilfsbetriebe) sind. Ausnahmen ergeben sich aus § 45a, aus auf § 44 Abs 2 gestützten Bescheiden sowie (für Krankenanstalten) aus § 46.

2

Obwohl die § 44 Abs 1 und 45a BAO den selbständigen Betrieb (§ 22 EStG 1988) nicht ausdrücklich erwähnen, wird auch diese Einkunftsart in den Anwendungsbereich dieser Normen miteinzubeziehen sein (Tanzer, Wirtschaftliche Betätigung, 281; Stoll, Verluste, 345; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 44 Anm 4; VereinsR 2001, Rz 181 und 184; Prinz/Prinz, Gemeinnützigkeit2, 123; Achatz/Haller in Achatz/Kirchmayr, KStG, § 5 Tz 147; im Ergebnis glA Ruppe, Steuerrechtliche Folgen, 319; vgl auch Renner, ÖStZ 1998, 256).

3

Nach Renner (in Baldauf/Renner/Wakounig, Vereine10, C 185) ergibt sich aus dem Begriffsumfang des...

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