BAO | Bundesabgabenordnung
6. Aufl. 2017
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§ 11 Besondere Fälle der Zustellung
Übersicht der Kommentierung
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I. | Zustellung im Ausland (§ 11 Abs 1 ZustG) | |
II. | Zustellungen bei völkerrechtlichen Immunitäten (§ 11 Abs 2 ZustG) | |
III. | Zustellungen an entsendete Personen (§ 11 Abs 3 ZustG) |
I. Zustellung im Ausland (§ 11 Abs 1 ZustG)
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Zustellungen im Ausland bilden als Hoheitsakte einen Eingriff in die Hoheitsrechte des ausländischen Staates (zB ErlRV 162 BlgNR 15. GP, 10; Stoll, BAO, 1075; Schaumburg/Schaumburg in Klein/Stihl/Wassermeyer [Hrsg], Flick-FS, Köln 1997, 994; Vogel in Vogel/Lehner, DBA4, Einl Tz 16; ; , JBl 2004, 258; offenbar aM Loukota, SWI 1996, 251).
Ob und wann Zustellungen im Ausland völkerrechtlich gestattet sind, ist strittig (vgl zB Schlosser in Matscher-FS, hrsg Ballon/Hagen, Wien 1993, 387 ff; Tipke/Kruse, AO, § 123 Tz 2).
Nach Ansicht des VwGH (zB , 90/18/0091, ZfVB 1992/4/1679; , 91/17/0175; glA Schaumburg/Schaumburg in Flick-FS, 997) ist es zulässig, im Ausland lebende Zeugen schriftlich um Stellungnahme zu ersuchen, wenn damit keinerlei Sanktionsdrohungen verbunden sind (diesfalls liege kein Eingriff in Hoheitsakte des betreffenden ausländischen Staates vor).
Internationale Vereinbarungen über die Zustellun...