Ritz
BAO | Bundesabgabenordnung
Kommentar
6. Aufl. 2017
ISBN: 978-3-7073-3551-4
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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung
§ 296
1
Die Aufhebung des § 296 dient der Rechtsbereinigung. § 296 hat keine praktische Bedeutung mehr infolge des Wegfalles der Gewerbesteuer (ErlRV 2007 BlgNR 24. GP, 21).