Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 209a

Christoph Ritz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Einleitung
1, 2
II.
Beschwerdevorentscheidungen, Erkenntnisse (§ 209a Abs 1)
35a
III.
Abhängen von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde oder eines Antrages (§ 209a Abs 2 und 4)
A.
Beschwerde
6
B.
Antrag
711
C.
Abgabenerklärung (§ 209a Abs 4)
11a11c
IV.
Zu § 209a Abs 5 und 6
11d11f
V.
Bescheide bei teilweiser Verjährung (§ 209a Abs 3)
1215
VI.
Übergangsbestimmungen im § 323 Abs 18
16, 17

I. Einleitung

1

Beispiele für eine nach Eintritt der Verjährung noch rechtmäßige Abgabenfestsetzung ergeben sich vor allem aus den §§ 209a, 302 und 304. Eine weitere Ausnahme ergibt sich zB aus § 16 Abs 3 BewG (Ellinger/Wetzel, BAO, 139; Stoll, BAO, 2208; Stoll, Rentenbesteuerung4, Wien 1997, 73) und aus dem Art 25 Abs 2 zweiter Satz OECD-MA entsprechenden Bestimmungen in Doppelbesteuerungsabkommen (vgl zB Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 209a Anm 7).

2

Art 25 Abs 2 zweiter Satz OECD-MA lautet: „Die Verständigungsregelung ist ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen.“

Wortgleiche Bestimmungen in Doppelbesteuerungsabkommen (zB Art 26 Abs 2 DBA-Norwegen, BGBl III 1997/1, Art 24 Abs 2 DBA-USA, BGBl III 1998/6, Art 25 Abs 2 DBA-Deutschland, BGBl III 2002/182) sind wegen des aus Art 18 B-VG s...

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