Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 209

Christoph Ritz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 Abs 1)
A.
Allgemeines
19
B.
Beispiele für Amtshandlungen
1.
Abgaben- und Feststellungsbescheide
1012
2.
Außenprüfung, Nachschau
1319
3.
Aufforderung zur Einreichung von Abgabenerklärungen
20, 21
4.
Anfragen (Vorhalte) an den Abgabepflichtigen
2224
5.
Anfragen an vom Abgabepflichtigen verschiedene Personen, Amtshilfeersuchen
25, 26
6.
Weitere Beispiele
2731
7.
Verfolgungshandlungen (§ 209 Abs 1 letzter Satz)
31a31f
C.
Gesamtschuldverhältnisse
32, 33
II.
Hemmung der Verjährung (§ 209 Abs 2)
34, 35
III.
Absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs 3)
A.
Allgemeines
3638
B.
Sonderbestimmung für Erbschaftssteuer
3941
IV.
Zu § 323 Abs 18 (Inkrafttreten der Neufassung des § 209 Abs 1)
A.
Einleitung
42, 43
B.
§ 323 Abs 18 zweiter Satz
4447
C.
§ 323 Abs 18 vorletzter Satz
D.
§ 323 Abs 18 letzter Satz
V.
§ 323a Abs 1 Z 5 (Landes- und Gemeindeabgaben)
VI.
Sonderbestimmung für vorläufige Bescheide (§ 209 Abs 4)
5159
VII.
Sonderbestimmung für die Wegzugsbesteuerung (§ 209 Abs 5)

I. Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 Abs 1)

A. Allgemeines

1

Der durch das AbgÄG 2004 (BGBl I 2004/180) an Stelle des Unterbrechungstatbestandes geregelte „Verlängerungstatbestand“ gilt – abgesehen von der...

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