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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 77

Christoph Ritz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Abgabepflichtiger (§ 77 Abs 1)
14
II.
Sinngemäße Geltung für den Abgabepflichtigen getroffener Anordnungen (§ 77 Abs 2)
5, 6

I. Abgabepflichtiger (§ 77 Abs 1)

1

Abgabepflichtiger ist jeder, mit dem die Abgabenbehörde im Hinblick auf eine möglicherweise gegebene Abgabenschuld im Rahmen des Abgabenverfahrens in Verbindung tritt oder in Verbindung treten kann (zB ; , 2011/16/0119; , 2013/16/0105).

Abgabenschuldner (Abgabepflichtiger) ist auch derjenige, der für eine Abgabe in Anspruch genommen wird, obwohl er den Tatbestand, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft, nicht verwirklicht hat (Reeger/Stoll, BAO, § 77 Tz 7; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 77 Anm 4; ; , 2011/16/0119; , 2013/16/0105).

Abgabepflichtiger ist auch der noch nicht in Anspruch genommene Gesamtschuldner (vgl zB ) sowie wer einen steuerbaren (aber befreiten) Tatbestand verwirklicht hat (zB Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 77 Anm 4; Tanzer/Unger, BAO 2016/2017, 155: zB „Kleinunternehmer“...

BAO | Bundesabgabenordnung

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