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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 230

Christoph Ritz

Erlässe: RAE, Rz 1430 ff.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Hemmung der Einbringung
A.
Allgemeines
1
B.
Hemmung bei Mahnung (§ 230 Abs 1)
2
C.
Hemmung bei Zahlungsfristen (§ 230 Abs 2)
35
D.
Hemmung bei Zahlungserleichterungen (§ 230 Abs 3 bis 5)
69
E.
Hemmung bei Antrag gem § 214 Abs 5 (§ 230 Abs 4)
F.
Hemmung bei Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs 6)
11, 12
II.
Vollstreckungsbescheid (§ 230 Abs 7)
1320

I. Hemmung der Einbringung

A. Allgemeines

1

Hemmung der Einbringung bedeutet, dass Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen. Bereits vor Eintritt der Hemmung erworbene Pfandrechte bleiben durch den Eintritt eines Hemmungstatbestandes unberührt (vgl Reeger/Stoll

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