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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 223

Christoph Ritz

1

Auf den Umtausch gegebener Sicherheitsleistungen besteht gegebenenfalls ein Rechtsanspruch (Stoll, BAO, 2350; Fischerlehner, Abgabenverfahren2, § 223 Anm 1). Er setzt die Gleichwertigkeit der ursprünglichen Sicherheit und der Ersatzsicherheit voraus.

2

Die Genehmigung, eine Sicherheit austauschen zu dürfen, hat – ebenso wie die Anordnung der Ergänzung der Sicherheit bzw anderweitiger Sicherheiten – mit Bescheid zu erfolgen (zB Stoll, BAO, 2350; Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 223, 653).

BAO | Bundesabgabenordnung

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