Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer steht auch bei Zulassung des Kfz auf ein eingetragenes Einzelunternehmen zu
Gleiches gilt für die „Gratisvignette“ und (grundsätzlich) auch für die NoVA-Befreiung
Aufsatz von Christian Müller, SWK 36/2025, 1503