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Gebührenpflicht eines Erbübereinkommens mit Sicherstellungsvereinbarung - Ausmaß der Gebührenbefreiung für Sicherungsgeschäfte
Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision); Vorerkenntnis (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit); siehe .
Normen: §§ 15 Abs 3, 19 Abs 2, 33 TP 18 GebG.
Sachverhalt und Verfahren: Mehrere Erben (Kinder und Witwe des Erblassers) schlossen ein Erbübereinkommen zwecks Aufteilung der Erbmasse ab. Die Witwe übernahm dabei den gesamten Nachlass (mit allen Aktiven und Passiven), darunter ein Grundstück, in ihr Alleineigentum, die Kinder übernahmen in Anrechnung und teilweiser Abgeltung ihrer Erbteile ein anderes Grundstück und stundeten ihre restlichen Erbteilsforderungen bis zu ihrer Volljährigkeit. Zur Sicherung dieser verbleibenden Erbteilsforderungen wurde auf der von der Witwe übernommenen Liegenschaft vereinbarungsgemäß eine Hypothek eingetragen. Nach pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung des Erbübereinkommens und Ergehen des Einantwortungsbeschlusses schrieb das Finanzamt eine Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 18 Abs 1 GebG (Hypothekarverschreibung) vor. Für die aufgrund des Erbübereinkommens verwirklichten Grundstückserwerbe (von Todes wegen) schrieb das Finanzamt den Erben weiters Grunderwerbsteuer vor.
Das BFG gab im ersten R...