BankArchiv - ÖBA

Newsline

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202308054301

Aufsatz von Franz Rudorfer, ÖBA 8/2023, 543

Neues in Kürze

International

SRB veröffentlicht neue Version der MREL-Policy

ÖBA 8/2023, 560

Diverse Veröffentlichungen der EU-Kommission i. V. m. dem Schutz von Kleinanlegern

ÖBA 8/2023, 560

Rat der EU veröffentlicht Standpunkt zum Vorschlag in Bezug auf Echtzeitüberweisungen in Euro

ÖBA 8/2023, 561

Konsultation zu Änderungen der Zuordnung der Kreditrisikobewertungen externer Ratingagenturen durch ESAs gestartet

ÖBA 8/2023, 561

Börseblick

Börse Wien – ein Halbjahresfazit. https://doi.org/10.47782/oeba202308056301

Aufsatz von Alois Wögerbauer, ÖBA 8/2023, 563

Fit for IRRBB/CSRBB

Neue Anforderungen aus der Weiterentwicklung aufsichtsrechtlicher Leitlinien zu Zins- und Credit-Spread-Risiken im Bankbuch

Aufsatz von Alexander Hick und Andreas Hirz, ÖBA 8/2023, 564

Fachbeiträge

„Pay-box“ der Bankenabwicklung?

Aktuelle Vorschläge der Kommission zur Reform der Einlagensicherung („CMDI-review“)

Aufsatz von Thomas Stern, ÖBA 8/2023, 570

Berichte und Analysen

Bargeld aus rechtlicher Sicht

Aufsatz von Lisa Ziskovsky und Lukas Lobnik, ÖBA 8/2023, 578

Die Finanzmärkte im ersten Halbjahr 2023

Aufsatz von Hans Engel, ÖBA 8/2023, 587

Was ist eigentlich … BigTech?

https://doi.org/10.47782/oeba202308059101

Aufsatz von Ewald Judt und Claudia Klausegger, ÖBA 8/2023, 591

Rechtsprechung

Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen

Keine Amtshaftung für angeblich fehlerhafte Bankenaufsicht gegenüber Kreditinstitut

ÖBA 8/2023, 593

Klauselentscheidung zu Gutscheinkarten (E-Geld)

ÖBA 8/2023, 599

Zur Aufteilung einer Simultanhypothek auf mehrere Singularhypotheken

ÖBA 8/2023, 601

ESAEG: Zur Einlagensicherung beim offenen Treuhandkonto

ÖBA 8/2023, 605

Kein rechtsmissbräuchlicher Abruf einer Bankgarantie

ÖBA 8/2023, 608

OGH post EuGH „Gupfinger“: Keine Füllung nachträglicher Vertragslücke durch dispositives Recht

ÖBA 8/2023, 609

Zum gerichtlichen Erlag von Krypto-Guthaben

ÖBA 8/2023, 610

Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)

Zahlungsdienstleister müssen dem Zahler im Falle eines unautorisierten Zahlungsvorganges alle Informationen mitteilen, welche erforderlich sind, um die Identifizierung der durch den Zahlungsvorgang begünstigten Person festzustellen und nicht nur jene Informationen, über die der Zahlungsdienstleister (zunächst) verfügt

ÖBA 8/2023, 611

Verbraucherinnen müssen bei Gruppenversicherungsverträgen stets die Möglichkeit haben, vor Vertragsabschluss von sämtlichen Klauseln des Vertrages Kenntnis zu nehmen

ÖBA 8/2023, 615