Die Geltendmachung von Ansprüchen und deren Verfall nach den Kollektivverträgen
Verlangt ein Kollektivvertrag für die Geltendmachung von Ansprüchen das Formgebot der Schriftlichkeit, ist dieses ausschließlich bei „schriftlicher Geltendmachung“ erfüllt
Aufsatz von Michael Geiblinger, ASoK 8/2012, 295