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ASoK 8, August 2012, Seite 314

Erweiterte Anwendbarkeit und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Beschluss Nr. 1/2012 des Gemischten Ausschusses eingesetzt im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom zur Ersetzung des Anhangs II dieses Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, ABl. Nr. L 103 vom , S. 51; Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 76/2011 vom zur Änderung von Anhang VI (Soziale Sicherheit) und von Protokoll 37 zum EWR-Abkommen, ABl. Nr. L 262 vom , S. 33; Verordnung (EU) Nr. 465/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, ABl. Nr. L 149 vom , S. 4.

Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Vorschriften über die soziale Sicherheit und die diesbezügliche Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 gelten seit auch für Schweizer Staatsbürger (siehe auch schon Praxis-News vom Mai 2012, ASoK 2012, 193) und seit auch für Staatsbürger der EWR-Staa...

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