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UGB | Unternehmensgesetzbuch
Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

Print-ISBN: 978-3-7073-3145-5

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Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 424 Übergabe des Lagerscheins

Florian Schuhmacher

Übersicht der Kommentierung


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I.
Ausgabe von Orderlagerscheinen
1
II.
Wirkung des Orderlagerscheines
2

I. Ausgabe von Orderlagerscheinen

1

§ 363 Abs 2 sieht vor, dass Lagerscheine der staatl zur Ausstellung solcher Urkunden ermächtigten Anstalten als Orderpapiere ausgestaltet werden können. § 424 knüpft daran die Traditionswirkung der Übergabe des Lagerscheins: Für den Erwerb v R an dem Gut hat die Übergabe des Lagerscheins dieselben Wirkungen wie die Übergabe des Gutes. Die OrderlagerscheinVO (OLSchV) regelte ua die Berechtigung zur Ausstellung v Orderlagerscheinen. Die OLSchV wurde 1999 aufgehoben. Seither ist die Ausgabe v Orderlagerscheinen durch einen Lagerhalter damit auch ohne besondere Genehmigung zul. Orderlagerscheine haben bereits davor kaum eine Rolle gespielt und sind heute in der Praxis bedeutungslos. An Stelle des Lagerscheins werden Lagerempfangsscheine ausgestellt. In ihnen wird die Übernahme des Gutes bestätigt. Sie sind reine Beweisurkunden ohne wertpapierrechtl Funktionen.

II. Wirkung des Orderlagerscheines

2

§ 424 enthält die spezifische Traditionswirkung des Orderlagerscheins. Die Bestimmung entspricht hinsichtl der Traditionswirkung § 450 für den Ladeschein und § 650 für das Konnossement. Die Traditionswirkung stellt einen Fall der Übergabe durch Zeichen nach § 427 ABGB dar. Die Übergabe des Papiers ersetzt damit die körperliche Übergabe als Modus der sachenrechtl Übertragung. Die Übergabe durch Zeichen iSd § 427 ABGB ist damit bei Verbriefung in einem unternehmerischen Papier immer mögl. Mit der Übergabe des Papiers geht mittelbarer Besitz am Gut über.

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