Suchen Kontrast Hilfe
UGB | Unternehmensgesetzbuch
Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

Print-ISBN: 978-3-7073-3145-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 396 Provision des Kommissionärs; Ersatz von Aufwendungen

Manfred Büchele

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Provisionsanspruch des Kommissionärs
A.
Ausführungsprovision
1– 8
B.
Auslieferungsprovision
9– 11
II.
Aufwendungsersatz
12– 17

I. Provisionsanspruch des Kommissionärs

A. Ausführungsprovision

1

Für seine Tätigkeit hat der Kommissionär regelmäßig Anspruch auf Provision. Einzelheiten regelt der KommVertrag, ohne Stipulation gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart (§ 354 Abs 1).

2

Der Provisionsanspruch nach § 396 Abs 1 S 1 entsteht mit Ausführung des Geschäfts und setzt einen aufrechten KommVertrag voraus. Hat der Kommittent den KommVertrag vor Ausführung des Geschäfts gekündigt – bevor der Provisionsanspruch entstanden ist –, erhält der Kommissionär keine Provision (ggf aber Schadenersatz).

3

Ausführung des Geschäfts meint nicht Abschluss des A...

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.