Handbuch Vermögensdelikte
1. Aufl. 2023
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S. 1Kapitel 1: Allgemeiner Teil der Vermögensdelikte
Peter Komenda
1. Einleitung
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Als Vermögensdelikte werden die § 125–168g StGB verstanden, also die Delikte des sechsten Abschnitts des besonderen Teils des StGB. Es handelt sich dabei sowohl im Hinblick auf die Strafdrohungen als auch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung um eine sehr diverse Gruppe strafbarer Handlungen. Gemein ist den Vermögensdelikten, dass sie jeweils zumindest eine Ausprägung des Rechtsguts des fremden Vermögens schützen, wenngleich oft auch andere Rechtsgüter mitgeschützt werden, wie etwa beim Raub nach § 142 f StGB Leben, Freiheit und körperliche Integrität und Unversehrtheit.
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Den Vermögensdelikten kommt in der polizeilichen und gerichtlichen Praxis eine außerordentlich große Bedeutung zu, was sich auch in der gerichtlichen Kriminalstatistik widerspiegelt. Die Bandbreite der Vermögensdelikte reicht dabei von landläufig als nicht gravierend empfundener Alltagskriminalität wie Ladendiebstählen (§§ 127 StGB bzw § 141 StGB) oder Sachbeschädigung (§§ 125 f StGB) über Schwerkriminalität wie gewerbsmäßige Einbrüche in Wohnstätten im Rahmen krimineller Vereinigungen (§§ 127 ff StGB) und Erpressungen (§§ 144 f StGB) bis hin zu hochkomplexen Formen der Wirtschaftskriminalität (etwa in Form der Untreue nach...