Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verlustausgleichsverbot
Aus dem Erkenntnis des , sowie der Judikatur des VfGH geht klar hervor, dass die verfassungskonform einschränkende Interpretation des relativen Verlustausgleichverbots in § 30 EStG der Verhinderung der Besteuerung fiktiver Einkünfte dient und demnach nur dann zur Anwendung kommen kann, wenn im Veräußerungsjahr ein Gewinn erzielt und dieser versteuert wurde. – (§ 30 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2019/13/0035; siehe Knechtl, SWK 8/2020, 398)