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SWK 8, 10. März 2020, Seite 398

Nachträgliche Verlustentstehung bei privaten Grundstücksveräußerungen

Berücksichtigung von Aufwendungen im Rahmen der Leistungsfähigkeit

Markus Knechtl

Negative Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen können nur eingeschränkt mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass letztlich ein fiktiver Gewinn versteuert wird, wenn Aufwendungen erst nach der Veräußerung entstehen ( Ro 2019/13/0035, und RV/7100097/2020).

1. Der Fall

Eine Beschwerdeführerin verkaufte als Hälfteeigentümerin mit Kaufvertrag vom eine Liegenschaft, wobei ein Veräußerungsgewinn in Höhe von insgesamt 14.567 Euro erzielt wurde. Davon entfielen 50 % auf die Beschwerdeführerin. In der Einkommensteuererklärung 2012 wurde die Regelbesteuerungsoption für die Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen ausgeübt. Die anteiligen Einkünfte in Höhe von 7.283,50 Euro sind im Gesamtbetrag der Einkünfte des Jahres 2012 enthalten. Daneben erzielte die Beschwerdeführerin noch positive Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und einen Verlust aus einer gewerblichen Tätigkeit. Insgesamt ergab sich ein positives Gesamteinkommen, das jedoch unter 11.000 Euro lag. Somit unterlagen auch die Einkünfte aus der privaten Grundstücksveräußerung einem Steuersatz von 0 %, wodurch die im Zuge des Verkaufs entrich...

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