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Steuertermine im Mai
Am sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für März 2023 bzw für das 1. Quartal 2023;
Kammerumlage für das 1. Quartal 2023;
Normverbrauchsabgabe für März 2023;
Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für März 2023;
Werbeabgabe für März 2023;
Digitalsteuer vom Entgelt für Onlinewerbung für März 2023;
Kapitalertragsteuer gemäß § 96 Abs 1 Z 1 lit d EStG (Überlassungseinkünfte, ausgenommen Dividenden, Bankzinsen und Stiftungszuwendungen) für März 2023;
Kapitalertragsteuer gemäß § 96 Abs 2 Z 2 EStG (Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten) für März 2023;
Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Quartal 2023;
Lohnsteuer für April 2023;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für April 2023;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für April 2023;
Kommunalsteuer für April 2023;
Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2023;
Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2023;
die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Quartal 2023.